Hier nun die zweite Fassung meines Entwurfs für einen möglichen Antragstext. Ich bitte weiterhin um entsprechende Kommentierung. Die Diskussion ist bei Facebook bereits ins Rollen kommen. Die wesentlichen Änderungen sind fett gedruckt.
Die SPD und SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für die Findung und Umsetzung eines bundesweiten Verfahrens ein, das den Datenschutz und die Rechte der Internetnutzer verbessert.
Das Verfahren zielt vordergründig auf ein Mehr an Mündigkeit des Internetnutzers. Er soll selbständig darüber entscheiden können, inwieweit eigene Interaktionen in Online-Angeboten, für deren dauerhafte Nutzung er sich unter Angabe seiner personenbezogenen Daten einmalig registrieren muss (insbesondere in Sozialen Netzwerken), der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Es muss Transparenz geschaffen werden, welche Nutzerdaten von Online-Angeboten an welcher Stelle für wie lange erhoben, gespeichert, verarbeitet oder weitergegeben werden. Nutzerdaten sind personenbezogene Daten sowie auch eigene Fotos, Videos und alle eigenen oder in Form von Nachrichten erhaltenen Texterzeugnisse. Zudem müssen Online-Angebote dazu verpflichtet werden, bei einem nicht näher zu begründenden Antrag des Nutzers alle seine Nutzerdaten innerhalb einer angemessenen Frist unwiderruflich zu löschen. Daten, die unter Verwendung eines Pseudonyms ins Internet gelangt sind, sind hiervon ausgenommen.
Weiterhin müssen Datenschutzeinstellungen in Online-Angeboten überschaubar werden, sodass auch unbedarfte Nutzer, die mit der Thematik nicht vertraut sind, die Systematik nachvollziehen und beherrschen können.
Das Verfahren sollte aus einem zertifizierbaren Stufen-Model bestehen, das für den Verbraucher verständlich und praktikabel ist. Die Stufen dienen der allgemeinen Verständlichkeit, so dass jedem Nutzer die Möglichkeit geboten wird, selbst darüber zu entscheiden, in welchem Grad seine Nutzerdaten im jeweiligen Online-Angebot öffentlich einsehbar sind. Für ein entsprechendes Warnsignal sollte die Farbe Rot der schwächsten Datenschutz-Stufe vorbehalten sein. Die Stufen und ihre Symbolik müssen Aufschluss darüber geben, für wen Nutzerdaten einsehbar sind und wie gegebenenfalls eine Änderung der Stufe vorgenommen werden kann. Dadurch soll verhindert werden, dass der Nutzer etliche Datenschutzoptionen eines Online-Angebots jeweils lesen, in ihrem Gesamtzusammenhang verstehen und entsprechend seinen individuellen Vorstellungen einstellen muss.
Zur Findung eines ausgewogenen Konzeptes ruft die Bundesregierung eine Kommission ins Leben, die alle Interessen gegen einander abwägt und einen Gesetzesentwurf erarbeitet. Die Kommission besteht auch aus Fachleuten des Datenschutzes einerseits und den Unternehmen, die die Online-Angebote betreiben, andererseits.
Den Unternehmen darf aus dem Verfahren kein unzumutbarer Nachteil erwachsen. Innerhalb einer angemessenen Frist muss das Verfahren technisch realisiert werden. Hierbei können in Härtefällen staatliche Finanzhilfen gewährt werden. Die Unternehmen sind weiterhin dazu verpflichtet, gegenüber Nutzern ihrer Online-Angebote für die Nutzung des Verfahrens zu werben und dieses verständlich zu erklären.
Alle angestrebten Maßnahmen dienen der Verbesserung des Datenschutzes und sollen die Privatsspähre der Nutzer schützen. Bei Zuwiderhandlung drohen den Unternehmen strafrechtliche Konsequenzen.





Hallo gheed,
Danke für deinen Kommentar.
Personenbezogene Daten sind in § 3 I BDSG gesetzlich als “Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person” definiert. Hierunter fallen i.d.R. Name, Adresse und andere auf Dauer angelegte Kontaktdaten (Handynummer, Twitteraccount-URL, etc.) Sofern keine rechtstaatlichen Hindernisse(Gerichtsverfahren, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen) vorliegen, fällt hierunter auch die IP-Adresse. Daher wird auch diese vom vorgeschlagenen Verfahren erfasst und müsste gegebenenfalls bei Wunsch des Nutzers unwiderruflich gelöscht werden.
Sicherlich sind Datenschutzoptionen für viele Menschen uninteressant. Das aber auch nur, und so meine Hypothese, weil sie zu kompliziert und unverständlich sind. Daher muss dieses Verfahren die Möglichkeit schaffen, den Menschen den ganzen Überblick über ihre Internet-Privatssphäre (wieder zurück-)zu geben.
Die konkrete Ausgestaltung sollte der Kommission überlassen sein. Immerhin bin ich nur Jura-Student und kein professioneller Datenschützer
Wenn die großen Unternehmen von einem solchen Verfahren erfasst würden, wäre das schon ein Erfolg. Sicherlich ist das Internet global, doch kann man auch darüber nachdenken, Unternehmen, die sich trotz eindeutiger Rechtslage nicht am Verfahren beteiligen und ihre Online-Angebot unter deutschem Recht anbieten, strafrechtlich zu belangen. Die Frage des Wie sei aber den Fachleuten und Politikern überlassen.
So sehr ich deine Ambitionen unterstützenswert finde, sehe ich in diesem Antrag einige Probleme:
1. Was sind personenbezogene Daten?
Je nachdem, wen du fragst bekommst du unterschiedliche Antworten. Du hast die offensichtlichen bereits genannt. Aber was ist z.B. mit IP-Adressen und der internen Verarbeitung dieser Daten, Stichwort gläserner Mensch (Google, Facebook)?
2. Was ist eine verständliche Darstellung der Datenschutzoptionen? Ich denke da wird es schwierig sowas konkret umzusetzen. Außerdem glaube ich, dass es nur wenige Leute interessiert. Keiner liest Datenschutzbestimmungen
3. Das Internet ist global. Mit einem deutschen Gesetz erwischst du vielleicht die großen in Deutschland vertretenen Netzwerke. Aber die meisten Anbieter sitzen in den USA, wo es nicht wirklich Bestimmungen zum Datenschutz gibt. Wie willst du dagegen vorgehen?
Das sind so ein paar Gedanken, die mir beim Lesen gekommen sind.